Allgemeine Information
Die Abwassergebühr wird jährlich im voraus festgelegt und zwar aufgrund des Wasserverbrauches des Vorjahres. Ist im Haushalt kein Wasserzähler eingebaut, so werden 50 m³ pro Person, welche laut Meldeamt in diesem Haushalt den Wohnsitz hat, berechnet.
Die Gebühr wird auch für jene berechnet, die einen ständigen Wohnaufenthalt ohne meldeamtliche Eintragung haben.
Die Gebühren betreffen die Dienstleistungen für die Sammlung, Ableitung, Reinigung und Einleitung der Abwässer.
Jahr 2025 (Ausschussbeschluss Nr. 346 vom 18.11.2024):
Gebühr für die Kanalisierung = 0,310 Euro
Gebühr für die Kläranlage = 0,940 Euro
Tarif 1,25 Euro / m³ (plus 10% MwSt.)
Jahr 2024 (Ausschussbeschluss Nr. 317 vom 13.11.2023):
Gebühr für den Kanaldienst = 0,300 Euro
Gebühr für die Abwasserbehandlung = 0,90 0Euro
Tarif 1,20 Euro / m³ (plus 10% MwSt.)