BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Öffnungszeiten für die Hinterlegung der Kandidaturen für die Gemeindewahlen
Beisetzung und Grabkonzession
Dienst aktiv
Für die Angehörigen des/der Verstorbenen, welcher das Anrecht auf Beisetzung hat.
Für eine Beisetzung im Friedhof von St. Pankraz ist ein Ansuchen um Beisetzung und um Ausstellung einer Grabkonzession einzureichen.
Eine Grabstelle wird nur bei Bedarf zugewiesen. Die Angehörigen des/der Verstorbenen stellen einen Antrag um Beisetzung und um Ausstellung einer Grabkonzession an die Gemeinde. Nach Genehmigung desselben und nach Bezahlung der entsprechenden Gebühren wird für das Grab eine Konzession für die Dauer von 15 Jahren erteilt.
Eine Grabkonzession
Die Grabkonzession wird nach Überweisung der Bestattungs- und Konzessionsgebühr ausgestellt.
Bestattungsgebühren:
Konzessionsgebühren:
Beide Gebühren können nur elektronisch mittels PagoPA bezahlt werden.
Friedhofsordnung
Zuletzt aktualisiert: 17.03.2025, 11:04 Uhr