Die Genehmigung kann online auf www.mysuedtirol.info erworben werden. Die Einzahlung der Sammelgebühr sowie ein gültiger Personalausweis müssen mit sich geführt werden.
Das Pilzesammeln ist nur an geraden Tagen von 7 Uhr bis 19 Uhr erlaubt. Für Privateigentümer, Pächter oder Fruchtnießer und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen gilt keine zeitliche Beschränkung im eigenen Grundstück.
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:
- Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln.
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln.
- Privateigentümer, Pächter oder Fruchtnießer und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen dürfen bis zu 3 kg Pilze pro Tag und Person im eigenen Grundstück sammeln.
- Pilzesammler sind verpflichtet, die Pilze in steifen, offenen und durchlüfteten Behältern zu befördern.
- Es ist verboten, Pilze an ihrem Wuchsort zu beschädigen.
Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.