Der Gemeindesekretär ist ranghöchster Beamter der Gemeinde und untersteht in funktioneller Hinsicht dem Bürgermeister. Er wird vom Gemeinderat nach den Bestimmungen des einschlägigen Regionalgesetzes ernannt.
Zuständig für öffentliche Arbeiten, Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses, Beurkundung der Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses, Vorgesetzter des Personals sowie allgemeine Angelegenheiten.