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Zuständiges Amt für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren.
Zuständiges Amt für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren: Gemeindeimmobiliensteuer GIS, Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe), Müllentsorgung, Abwasser, Trinkwasser, Kindergarten, Schulausspeisung und Vermögensgebühr (Besetzung öffentlichen Grundes usw.)
Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 20:46 Uhr