Gemeindeverordnung über die Regelung und die Verwaltung der Repräsentationsspesen

Die Gemeindeverordnung regelt, welche Repräsentationsausgaben in St. Pankraz erlaubt sind und wie sie verwaltet werden.

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Veröffentlichungsdatum

26.07.2023

Beschreibung

Die Gemeinde darf bestimmte Ausgaben tätigen, um ihr öffentliches Ansehen zu wahren oder zu verbessern, etwa für Geschenke, Empfänge, Blumen oder Ehrungen. Diese Ausgaben müssen begründet, angemessen und nachvollziehbar sein und dienen offiziellen Anlässen oder der Anerkennung besonderer Leistungen. Der Bürgermeister und der Gemeindeausschuss entscheiden über die Höhe und Art der Ausgaben, die jährlich dokumentiert und veröffentlicht werden.

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Veröffentlichungsdatum

26.07.2023

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 13:03 Uhr