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Dr. Bubmann ist vom 14.07.2025 bis einschließlich 25.07.2025 im Urlaub. Als Vertretung steht Frau Dr.in...
Die Gemeindeverordnung regelt, welche Repräsentationsausgaben in St. Pankraz erlaubt sind und wie sie verwaltet werden.
26.07.2023
Die Gemeinde darf bestimmte Ausgaben tätigen, um ihr öffentliches Ansehen zu wahren oder zu verbessern, etwa für Geschenke, Empfänge, Blumen oder Ehrungen. Diese Ausgaben müssen begründet, angemessen und nachvollziehbar sein und dienen offiziellen Anlässen oder der Anerkennung besonderer Leistungen. Der Bürgermeister und der Gemeindeausschuss entscheiden über die Höhe und Art der Ausgaben, die jährlich dokumentiert und veröffentlicht werden.
Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 13:03 Uhr