Verordnung über die Gewährung von Landschaftpflegebeiträgen

Gemeindeverordnung über Zusatzbeiträge für den Erhalt traditioneller Landschaftselemente wie Schindeldächer.

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Veröffentlichungsdatum

15.03.2017

Beschreibung

Die Verordnung regelt, wie die Gemeinde finanzielle Beiträge zur Erhaltung von Landschaftselementen wie Schindeldächern gewährt. Die Gelder sind Zusatzhilfen zu bereits bestehenden Landesbeiträgen. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn bestimmte Unterlagen vorgelegt werden und die Hauptkontrolle durch das zuständige Landesamt durchgeführt wurde.

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Veröffentlichungsdatum

15.03.2017

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Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 14:06 Uhr

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