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siehe Sprechstunde des Gemeindetechnikers unter Termine
Gemeindetechniker, Mitglied der Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz und Mitglied der Kommission im Sinne des Art. 130 Abs. 1 des L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13 - Unbewohnbarkeitserklärungen - jeweils in der Eigenschaft als Gemeindetechniker
Zuletzt aktualisiert: 03.09.2025, 17:46 Uhr