Verordnung über die Gewährung von Kapitalzuschussungen an Private, Interessentschaften und Bodenmeliorierungskonsortien für die Sanierung und außerordentliche Instandhaltung von nicht-öffentlichen Wegen

Verordnung der Gemeinde St. Pankraz über Zuschüsse für die Sanierung von nicht-öffentlichen Wegen.

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Veröffentlichungsdatum

09.09.2024

Beschreibung

Die Gemeinde St. Pankraz unterstützt Private, Gemeinschaften und Konsortien finanziell bei der Sanierung und Instandhaltung von nicht-öffentlichen Wegen. Voraussetzung ist, dass die Wege im ländlichen Wegenetz eingetragen und dauerhaft frei befahrbar sind.

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Veröffentlichungsdatum

09.09.2024

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 14:18 Uhr

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