Gemeindefriedhofskomitee

Das Komitee ist in der Friedhofsordnung vorgesehen und geregelt.

Themen
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Beschreibung

Das Gemeindefriedhofskomitee berät die Gemeindeverwaltung in allen Fragen zur Ordnung, Verwaltung und Pflege des Friedhofs. Die Amtszeit entspricht jener des Gemeinderates. Es besteht aus dem Bürgermeister bzw. einem vom ihm beauftragten Stellvertreter als Vertreter der Gemeinde, der auch den Vorsitz des Komitees führt, dem Pfarrer bzw. einem von ihm beauftragten Stellvertreter als Vertreter der Pfarrei, dem Präsidenten des Pfarrgemeinderates bzw. einem von ihm beauftragten Stellvertreter und drei Mitgliedern, die vom Gemeinderat ernannt werden.

Art der Organisation

Kommissionen

Lageplan

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Verantwortlich

Mitglieder

Orte

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 10:15 Uhr