Bauamt

Zuständiges Amt für die private Bautätigkeit sowie sämtliche Bescheinigungen im urbanistischen Bereich

Zuständigkeiten

Zuständiges Amt für die private Bautätigkeit sowie sämtliche Bescheinigungen im urbanistischen Bereich.

Im Bauamt werden periodisch vom Gemeindetechniker Sprechstunden für Bürger abgehalten, jährlich werden im Voraus die Termine für die Abgabe der Baugesuche, der Sitzungen der zuständigen Kommissionen und der obgenannten Sprechstunden festgelegt.  

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde St. Pankraz

DÖRFL 64, 39010 ST.PANKRAZ

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Zuletzt aktualisiert: 02.05.2024, 10:33 Uhr